Allgemeine Geschäftsbedingungen der WebMarketing-2000 GmbH für das Internet-Projekt "Zimmervermittlungen-Online"
- Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen
der WebMarketing-2000 GmbH (im folgenden "WebMarketing-2000") und
dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der WebMarketing-2000.
- Vertragsgegenstand
Im Rahmen des Auftrages speichert die WebMarketing-2000
die vom Auftraggeber übersandten Firmen- und Personendaten sowie die
Datensätze in einer internen elektronischen Datenbank und veröffentlicht
die vorgenannten Daten auf der Webseite der WebMarketing-2000, bzw.
deren aktueller Projektseite "www.zimmervermittlungen-online.de"
und ähnlichlautenden Seiten in Österreich und der Schweiz
im Internet. Der Auftraggeber erklär t sich mit einer Speicherung
der Daten zu diesem Zweck einverstanden. Die WebMarketing-2000 wird
die Datensätze so einstellen, dass beim Suchen Dritter in der elektronischen
Datenbank der WebMarketing-2000 bei Eingabe der entsprechenden Bundesländer
oder Landkreise nebst weiterer Kriterien die Daten des Auftraggebers
angezeigt werden, sofern diese den Suchkriterien entsprechen. Die
WebMarketing-2000 tritt im Sinne eines IT-Dienstleisters für indirekte
Vermittlungen auf. Die Parteien, welche sich über die elektronische
Datenbank der WebMarketing-2000 an den Auftraggeber wenden, handeln
ausschließlich auf eigenen Namen und Rechnung. Alle Verhandlungen
bzgl. der direkten Vermietungen, der Ausgestaltung der Verträge und
der Art und Form der Leistungen sowie die endgültige Vergütung wird
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber der anderen Partei verhandelt
und abgewickelt. Die WebMarketing-2000 übernimmt keinerlei Haftung
oder Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages, dessen Abwicklung
und/oder Vergütung.
- Zustandekommen des Vertrages und Ablehnungsbefugnis
Die Übersendung des schriftlichen Datensatzes
durch den Auftraggeber per E-Mail, Telefax oder auf dem Postwege stellt
lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Durch Einstellen
der Anzeige nebst den darin enthaltenen Daten in die elektronische
Datenbank wird dieses Angebot seitens der WebMarketing-2000 angenommen.
Die WebMarketing-2000 ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Aufträge
ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte Datensätze
zu löschen, wenn und soweit der Inhalt gegenwärtig oder zukünftig
gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder
Rechte Dritter verstößt oder die weitere Veröffentlichung der WebMarketing-2000
aus sonstigen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Der Auftraggeber wird
von einer Löschung seines Datensatzes in Kenntnis gesetzt. Das Recht
zur fristlosen Kündigung seitens WebMarketing-2000 bleibt hiervon
unberührt.
- Vertragslaufzeit
Vorbehaltlich der Vereinbarung einer anderweitigen
Laufzeit beträgt die Laufzeit des Vertrages mindestens 1/2, bzw.
1 Jahr (je nach Auftragsvariante) ab Auftragsbestätigung der
WebMarketing-2000. Wenn und soweit der Auftraggeber den Vertrag nicht
schriftlich per eingeschriebenen Brief 1 Monat vor Ende der Laufzeit
kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt - gleich
welcher Natur - bei der WebMarketing-2000 oder bei einem Vor- oder
Nachlieferanten der WebMarketing-2000, insbesondere beim Internet-
oder Telekommunikationsprovider, berechtigen die WebMarketing-2000,
die eingegangene Vertragsdauer für die Dauer der Betriebsbehinderung
hinauszuschieben und ausnahmsweise, wenn die näheren Umstände
es erfordern, das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufzuheben.
- Vergütung
Die erstmalige Einstellung der Anzeige in die
elektronische Datenbank erfolgt durch Bankeinzug nach Auftragserteilung.
Die Vergütung wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, jeweils halbjährlich
im voraus abgebucht. Alle angegebenen Preise im Vertrag sowie auf
den Webseiten der WebMarketing-2000 sind Nettopreise zzgl. der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungshemmungen
Durch nicht eingelöste Rückbuchungen verursachte
Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen sonstigen
Kosten trägt der Auftraggeber.
Bei Zielüberschreitungen werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen
in Höhe der Banksätze für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens
aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB gemäß §
1 DÜG. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere
auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest ist die WebMarketing-2000
berechtigt, alle gestundeten oder sonst offenstehenden Rechnungsbeträge
sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Erst nach demgemäß von dem Auftraggeber her geschehener
Regulierung hat er Anspruch auf Rückgabe der etwa von uns erfüllungshalber
hereingenommenen Schecks oder Wechsel, während die WebMarketing-2000
dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen Scheck-
oder Wechselforderung berechtigt bleibt. Im Falle des Zahlungsverzuges
ist die WebMarketing-2000 darüber hinaus berechtigt, ohne Mahnung
und gesonderte Fristsetzung von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch
zu machen und die Veröffentlichung der Anzeige und/oder Dienstleistung
einzustellen.
Fakturierungen der WebMarketing-2000 gelten als anerkannt, wenn diese
nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich von dem
Auftraggebers widersprochen worden ist.
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei
denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung
von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen
von der WebMarketing-2000 unstreitig und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig
festgestellt sind.
- Gewährleistung
- Die WebMarketing-2000
leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem gegenwärtigen
technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind.
Dementsprechend können aus einer kurz- oder längerfristigen vollständigen
oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten keinerlei Gewährleistungsansprüche
gegen die WebMarketing-2000 hergeleitet werden.
- Eine fehlerhafte
Leistung liegt jedoch nicht vor
- bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
- hardware,
- bei Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
- bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere
eines Providers,
- bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten
und Inhalte durch den Auftraggeber,
- wenn bei der Darstellung der Datensätze nur unerhebliche Fehler
(Schreibfehler) enthalten sind,
- bei Ausfall des Servers, auf welchem die Datensätze gespeichert
sind.
- Weitergehende Ansprüche
des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden
sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder
verantwortlichen Mitarbeitern in Ansehung des Mangels Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Der Auftraggeber
wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen technischen Standard
nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anzeige des Auftraggebers
durch Dritte kopiert, verlinkt und/oder mit Hilfe sog. Frames als
eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlich werden kann. Die
WebMarketing-2000 wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare
unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu unterbinden. Sollte
es dennoch zu einem entsprechenden Kopieren, Linking und/oder Framing
kommen, können hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegen
die WebMarketing-2000 hergeleitet werden.
- Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt im Hinblick auf den vorgesehenen
Verwendungszweck die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit
und Aktualität der von ihm bereit gestellten Daten. Der Auftraggeber
sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des räumlich unbegrenzten
und ausschließlichen Nutzungsrechtes der Daten und Inhalte sowie etwaiger
Marken- und Namensrechten zu sein. Zur Durchführung des Vertrages
räumt der Auftraggeber der WebMarketing-2000 das räumlich unbegrenzte
und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm übersandten Daten
und Inhalten nebst etwaigen Marken- bzw. Namensrechten. Der Auftraggeber
stellt der WebMarketing-2000 gleichzeitig von der Inanspruchnahme
Dritter hinsichtlich einer unbefugten Verwendung von Marken-, Patent-
und/oder Urheberrechten frei. Die WebMarketing-2000 ist zur Abwehr
entsprechender Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
- Hinweis nach BDSG
Der Auftraggeber wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz
darauf hingewiesen, dass die von ihm übermittelten Daten und Inhalte
elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden.
- Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle
Informationen, Daten und Planungen, welche ihnen aufgrund dieses Vertragsverhältnisses
über den anderen Vertragsteil bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
fort. Diese Verpflichtung gilt nicht:
- für Informationen, Daten und Planungen, die allgemein zugänglich
sind oder wurden oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses seitens
der WebMarketing-2000 zu veröffentlichen waren,
- für Informationen, Daten und Planungen, welche dem Empfänger ohne
Hinweis auf ihre Vertraulichkeit vom anderen Vertragsteil übergeben
oder zur Kenntnis gebracht wurden,
- dem jeweiligen Vertragsteil nicht bereits nachweislich vor dem
Empfangsdatum bekannt waren.
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig
zur Informationen hinsichtlich des Verlustes vertraulicher Informationen,
Daten und Planungen oder der Kenntniserlangung Dritter bzgl. vertraulicher
Informationen, Daten und Planungen.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
ist Quedlinburg.
Für alle aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar herrührenden
Konflikte wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland vereinbart.
- Sonstiges
Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene
Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar
sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren,
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages
nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen
sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung
der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich
möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben
oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern
sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme
einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die
Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen
Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann
ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß
der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
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