Allgemeine Geschäftsbedingungen der WebMarketing-2000 GmbH für das Internet-Projekt "Zimmervermittlungen-Online"
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Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der WebMarketing-2000 GmbH
(im folgenden "WebMarketing-2000") und dem Auftraggeber gelten ausschließlich
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder
Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung der WebMarketing-2000.
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Vertragsgegenstand
Im Rahmen des Auftrages speichert
die WebMarketing-2000 die vom Auftraggeber übersandten
Firmen- und Personendaten sowie die Datensätze in
einer internen elektronischen Datenbank und veröffentlicht
die vorgenannten Daten auf der Webseite der WebMarketing-2000,
bzw. deren aktueller Projektseite "www.zimmervermittlungen-online.de"
und ähnlichlautenden Seiten in Österreich
und der Schweiz im Internet. Der Auftraggeber erklärt
sich mit einer Speicherung der Daten zu diesem
Zweck einverstanden. Die WebMarketing-2000 wird
die Datensätze so einstellen, dass beim Suchen Dritter
in der elektronischen Datenbank der WebMarketing-2000
bei Eingabe der entsprechenden Bundesländer oder
Landkreise nebst weiterer Kriterien die Daten des
Auftraggebers angezeigt werden, sofern diese den
Suchkriterien entsprechen. Die WebMarketing-2000
tritt im Sinne eines IT-Dienstleisters für indirekte
Vermittlungen auf. Die Parteien, welche sich über
die elektronische Datenbank der WebMarketing-2000
an den Auftraggeber wenden, handeln ausschließlich
auf eigenen Namen und Rechnung. Alle Verhandlungen
bzgl. der direkten Vermietungen, der Ausgestaltung
der Verträge und der Art und Form der Leistungen
sowie die endgültige Vergütung wird ausschließlich
zwischen dem Auftraggeber der anderen Partei verhandelt
und abgewickelt. Die WebMarketing-2000 übernimmt
keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen
eines Vertrages, dessen Abwicklung und/oder Vergütung.
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Zustandekommen des Vertrages und Ablehnungsbefugnis
Die Übersendung des schriftlichen Datensatzes durch den Auftraggeber per E-Mail,
Telefax oder auf dem Postwege stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages
dar. Durch Einstellen der Anzeige nebst den darin enthaltenen Daten in die elektronische
Datenbank wird dieses Angebot seitens der WebMarketing-2000 angenommen. Die WebMarketing-2000
ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder
bereits eingestellte Datensätze zu löschen, wenn und soweit der Inhalt gegenwärtig oder
zukünftig gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter
verstößt oder die weitere Veröffentlichung der WebMarketing-2000 aus sonstigen Gründen nicht
mehr zumutbar ist. Der Auftraggeber wird von einer Löschung seines Datensatzes in Kenntnis
gesetzt. Das Recht zur fristlosen Kündigung seitens WebMarketing-2000 bleibt hiervon unberührt.
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Vertragslaufzeit
Vorbehaltlich der Vereinbarung
einer anderweitigen Laufzeit beträgt die Laufzeit
des Vertrages mindestens 1 Jahr ab
Eingang des Auftrages bei der
WebMarketing-2000. Wenn und soweit der Auftraggeber
den Vertrag nicht schriftlich per eingeschriebenen
Brief 1 Monat vor Ende der Laufzeit kündigt, verlängert
sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Betriebsstörungen
und Ereignisse höherer Gewalt - gleich welcher Natur
- bei der WebMarketing-2000 oder bei einem Vor-
oder Nachlieferanten der WebMarketing-2000, insbesondere
beim Internet- oder Telekommunikationsprovider,
berechtigen die WebMarketing-2000, die eingegangene
Vertragsdauer für die Dauer der Betriebsbehinderung
hinauszuschieben und ausnahmsweise, wenn die näheren
Umstände es erfordern, das Vertragsverhältnis ganz
oder teilweise aufzuheben.
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Vergütung
Die erstmalige Einstellung der
Anzeige in die elektronische Datenbank erfolgt durch
Bankeinzug nach Auftragserteilung. Die Vergütung
wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, jeweils
jährlich im voraus abgebucht. Alle angegebenen
Preise im Vertrag sowie auf den Webseiten der WebMarketing-2000
sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
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Zahlungshemmungen
Durch nicht eingelöste Rückbuchungen verursachte Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen
sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber.
Bei Zielüberschreitungen werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe der Banksätze für kurzfristige
Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 DÜG. Bei
Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest
ist die WebMarketing-2000 berechtigt, alle gestundeten oder sonst offenstehenden Rechnungsbeträge sofort
fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erst nach demgemäß von dem Auftraggeber
her geschehener Regulierung hat er Anspruch auf Rückgabe der etwa von uns erfüllungshalber hereingenommenen
Schecks oder Wechsel, während die WebMarketing-2000 dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen
Scheck- oder Wechselforderung berechtigt bleibt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die WebMarketing-2000
darüber hinaus berechtigt, ohne Mahnung und gesonderte Fristsetzung von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch
zu machen und die Veröffentlichung der Anzeige und/oder Dienstleistung einzustellen.
Fakturierungen der WebMarketing-2000 gelten als
anerkannt, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen
ab Rechnungsdatum schriftlich von dem Auftraggebers
widersprochen worden ist.
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen von der
WebMarketing-2000 unstreitig und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Gewährleistung
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Die WebMarketing-2000 leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende
Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem
gegenwärtigen technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind. Dementsprechend können
aus einer kurz- oder längerfristigen vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten keinerlei
Gewährleistungsansprüche gegen die WebMarketing-2000 hergeleitet werden.
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Eine fehlerhafte Leistung liegt jedoch nicht vor
- bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder - hardware,
- bei Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
- bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere eines Providers,
- bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten und Inhalte durch den Auftraggeber,
- wenn bei der Darstellung der Datensätze nur unerhebliche Fehler (Schreibfehler) enthalten sind,
- bei Ausfall des Servers, auf welchem die Datensätze gespeichert sind.
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Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder
verantwortlichen Mitarbeitern in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
- Der Auftraggeber
wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen
technischen Standard nicht ausgeschlossen werden
kann, dass die Anzeige des Auftraggebers durch
Dritte kopiert, verlinkt und/oder mit Hilfe sog.
Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich
veröffentlich werden kann. Die WebMarketing-2000
wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare
unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu
unterbinden. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden
Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, können
hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers
gegen die WebMarketing-2000 hergeleitet werden.
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Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt im Hinblick
auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung
für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der
von ihm bereit gestellten Daten. Der Auftraggeber
sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des
räumlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechtes
der Daten und Inhalte sowie etwaiger Marken- und
Namensrechten zu sein. Zur Durchführung des Vertrages
räumt der Auftraggeber der WebMarketing-2000 das
räumlich unbegrenzte und ausschließliche Nutzungsrecht
an den von ihm übersandten Daten und Inhalten nebst
etwaigen Marken- bzw. Namensrechten. Der Auftraggeber
stellt der WebMarketing-2000 gleichzeitig von der
Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich einer unbefugten
Verwendung von Marken-, Patent- und/oder Urheberrechten
frei. Die WebMarketing-2000 ist zur Abwehr entsprechender
Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
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Hinweis nach BDSG
Der Auftraggeber wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die von ihm übermittelten
Daten und Inhalte elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden.
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Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Planungen, welche ihnen aufgrund
dieses Vertragsverhältnisses über den anderen Vertragsteil bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Verpflichtung gilt
nicht:
- für Informationen, Daten und Planungen, die allgemein zugänglich sind oder wurden oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses seitens der WebMarketing-2000 zu veröffentlichen waren,
- für Informationen, Daten und Planungen, welche dem Empfänger ohne Hinweis auf ihre Vertraulichkeit vom anderen Vertragsteil übergeben oder zur Kenntnis gebracht wurden,
- dem jeweiligen Vertragsteil nicht bereits nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren.
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Informationen hinsichtlich des Verlustes
vertraulicher Informationen, Daten und Planungen oder der Kenntniserlangung Dritter bzgl. vertraulicher
Informationen, Daten und Planungen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Quedlinburg.
Für alle aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar herrührenden Konflikte wird die ausschließliche
Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
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Sonstiges
Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine
künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder
teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar
sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt
werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen
sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich,
dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt
haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages
gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses
Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung
den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die
Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in
dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder
Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein
dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich
zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder
Termin) als vereinbart gelten.
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