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Allgemeine Geschäftsbedingungen der WebMarketing-2000 GmbH für das Internet-Projekt "Zimmervermittlungen-Online"


  1.  Allgemeines

    Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der WebMarketing-2000 GmbH (im folgenden "WebMarketing-2000") und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der WebMarketing-2000.


  2.  Vertragsgegenstand

    Im Rahmen des Auftrages speichert die WebMarketing-2000 die vom Auftraggeber übersandten Firmen- und Personendaten sowie die Datensätze in einer internen elektronischen Datenbank und veröffentlicht die vorgenannten Daten auf der Webseite der WebMarketing-2000, bzw. deren aktueller Projektseite "www.zimmervermittlungen-online.de" und ähnlichlautenden Seiten in Österreich und der Schweiz im Internet. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck einverstanden. Die WebMarketing-2000 wird die Datensätze so einstellen, dass beim Suchen Dritter in der elektronischen Datenbank der WebMarketing-2000 bei Eingabe der entsprechenden Bundesländer oder Landkreise nebst weiterer Kriterien die Daten des Auftraggebers angezeigt werden, sofern diese den Suchkriterien entsprechen. Die WebMarketing-2000 tritt im Sinne eines IT-Dienstleisters für indirekte Vermittlungen auf. Die Parteien, welche sich über die elektronische Datenbank der WebMarketing-2000 an den Auftraggeber wenden, handeln ausschließlich auf eigenen Namen und Rechnung. Alle Verhandlungen bzgl. der direkten Vermietungen, der Ausgestaltung der Verträge und der Art und Form der Leistungen sowie die endgültige Vergütung wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber der anderen Partei verhandelt und abgewickelt. Die WebMarketing-2000 übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages, dessen Abwicklung und/oder Vergütung.


  3.  Zustandekommen des Vertrages und Ablehnungsbefugnis

    Die Übersendung des schriftlichen Datensatzes durch den Auftraggeber per E-Mail, Telefax oder auf dem Postwege stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Durch Einstellen der Anzeige nebst den darin enthaltenen Daten in die elektronische Datenbank wird dieses Angebot seitens der WebMarketing-2000 angenommen. Die WebMarketing-2000 ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte Datensätze zu löschen, wenn und soweit der Inhalt gegenwärtig oder zukünftig gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt oder die weitere Veröffentlichung der WebMarketing-2000 aus sonstigen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Der Auftraggeber wird von einer Löschung seines Datensatzes in Kenntnis gesetzt. Das Recht zur fristlosen Kündigung seitens WebMarketing-2000 bleibt hiervon unberührt.


  4.  Vertragslaufzeit

    Vorbehaltlich der Vereinbarung einer anderweitigen Laufzeit beträgt die Laufzeit des Vertrages mindestens 1 Jahr ab Eingang des Auftrages bei der WebMarketing-2000. Wenn und soweit der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich per eingeschriebenen Brief 1 Monat vor Ende der Laufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt - gleich welcher Natur - bei der WebMarketing-2000 oder bei einem Vor- oder Nachlieferanten der WebMarketing-2000, insbesondere beim Internet- oder Telekommunikationsprovider, berechtigen die WebMarketing-2000, die eingegangene Vertragsdauer für die Dauer der Betriebsbehinderung hinauszuschieben und ausnahmsweise, wenn die näheren Umstände es erfordern, das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufzuheben.


  5.  Vergütung

    Die erstmalige Einstellung der Anzeige in die elektronische Datenbank erfolgt durch Bankeinzug nach Auftragserteilung. Die Vergütung wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, jeweils jährlich im voraus abgebucht. Alle angegebenen Preise im Vertrag sowie auf den Webseiten der WebMarketing-2000 sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


  6.  Zahlungshemmungen

    Durch nicht eingelöste Rückbuchungen verursachte Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber.
    Bei Zielüberschreitungen werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe der Banksätze für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 DÜG. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest ist die WebMarketing-2000 berechtigt, alle gestundeten oder sonst offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erst nach demgemäß von dem Auftraggeber her geschehener Regulierung hat er Anspruch auf Rückgabe der etwa von uns erfüllungshalber hereingenommenen Schecks oder Wechsel, während die WebMarketing-2000 dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen Scheck- oder Wechselforderung berechtigt bleibt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die WebMarketing-2000 darüber hinaus berechtigt, ohne Mahnung und gesonderte Fristsetzung von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Veröffentlichung der Anzeige und/oder Dienstleistung einzustellen.
    Fakturierungen der WebMarketing-2000 gelten als anerkannt, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich von dem Auftraggebers widersprochen worden ist.
    Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen von der WebMarketing-2000 unstreitig und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.


  7.  Gewährleistung

    1. Die WebMarketing-2000 leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem gegenwärtigen technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind. Dementsprechend können aus einer kurz- oder längerfristigen vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen die WebMarketing-2000 hergeleitet werden.

    2. Eine fehlerhafte Leistung liegt jedoch nicht vor
      • bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder - hardware,
      • bei Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
      • bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere eines Providers,
      • bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten und Inhalte durch den Auftraggeber,
      • wenn bei der Darstellung der Datensätze nur unerhebliche Fehler (Schreibfehler) enthalten sind,
      • bei Ausfall des Servers, auf welchem die Datensätze gespeichert sind.

    3. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder verantwortlichen Mitarbeitern in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen technischen Standard nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anzeige des Auftraggebers durch Dritte kopiert, verlinkt und/oder mit Hilfe sog. Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlich werden kann. Die WebMarketing-2000 wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, können hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegen die WebMarketing-2000 hergeleitet werden.


  8.  Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber trägt im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereit gestellten Daten. Der Auftraggeber sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des räumlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechtes der Daten und Inhalte sowie etwaiger Marken- und Namensrechten zu sein. Zur Durchführung des Vertrages räumt der Auftraggeber der WebMarketing-2000 das räumlich unbegrenzte und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm übersandten Daten und Inhalten nebst etwaigen Marken- bzw. Namensrechten. Der Auftraggeber stellt der WebMarketing-2000 gleichzeitig von der Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich einer unbefugten Verwendung von Marken-, Patent- und/oder Urheberrechten frei. Die WebMarketing-2000 ist zur Abwehr entsprechender Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.


  9.  Hinweis nach BDSG

    Der Auftraggeber wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die von ihm übermittelten Daten und Inhalte elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden.


  10.  Geheimhaltung

    Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Planungen, welche ihnen aufgrund dieses Vertragsverhältnisses über den anderen Vertragsteil bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Verpflichtung gilt nicht:

    • für Informationen, Daten und Planungen, die allgemein zugänglich sind oder wurden oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses seitens der WebMarketing-2000 zu veröffentlichen waren,
    • für Informationen, Daten und Planungen, welche dem Empfänger ohne Hinweis auf ihre Vertraulichkeit vom anderen Vertragsteil übergeben oder zur Kenntnis gebracht wurden,
    • dem jeweiligen Vertragsteil nicht bereits nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren.

    Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Informationen hinsichtlich des Verlustes vertraulicher Informationen, Daten und Planungen oder der Kenntniserlangung Dritter bzgl. vertraulicher Informationen, Daten und Planungen.


  11.  Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Quedlinburg.
    Für alle aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar herrührenden Konflikte wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.


  12.  Sonstiges

    Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.